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Bitte beachten Sie:
Diese Inhalte stellen nur einen Auszug der kompletten Reisebedingungen dar.
Für detaillierte Informationen lesen Sie bitte die angehängte pdf-Datei.

Reiseschutz-Paket mit Reiserücktritts-Versicherung.

Europa bzw. Welt

1 Reiserücktritts-Versicherung
2 Reiseabbruch-Versicherung
3 Reisekranken-Versicherung
4 Medizinische Notfall-Hilfe
5 RundumSorglos-Service
6 Reisegepäck-Versicherung
7 Verspätungs-Schutz

Die Leistungen der einzelnen Versicherungen im Überblick:

1 Reiserücktritts-Versicherung (Teil A der AGB)
Selbstbehalt gemäß § 7
Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis

Gegenstand der Versicherung
Die EUROPÄISCHE leistet Entschädigung bis insgesamt zur Höhe der
jeweils vereinbarten Versicherungssumme
a) bei Stornierung der Reise;
b) bei verspätetem Reiseantritt;
c) für Reisevermittlungsentgelte.

2 Reiseabbruch-Versicherung (Teil B der AGB)
Selbstbehalt gemäß § 10
Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis

Gegenstand der Versicherung
Die EUROPÄISCHE leistet Entschädigung bei
a) außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
b) nicht genutzten Reiseleistungen;
c) verlängertem Aufenthalt;
d) Unterbrechung der Rundreise;
e) Elementarereignissen während der Reise, sofern die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem zum Zeitpunkt der Reisebuchung unvorhersehbaren versicherten Ereignis betroffen wird und aufgrund dessen der versicherten Person die planmäßige Beendigung der Reise unzumutbar ist.

3 Reisekranken-Versicherung (Teil C der AGB)
Selbstbehalt gemäß § 8

Gegenstand der Versicherung
Die EUROPÄISCHE leistet bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen Entschädigung für die Kosten der a) Heilbehandlungen im Ausland;
b) Krankentransporte;
c) Überführung bei Tod.

4 Medizinische Notfall-Hilfe (Teil D der AGB)

Gegenstand der Versicherung
Die EUROPÄISCHE erbringt durch ihre Notrufzentrale im 24Stunden-Service Beistandsleistungen in den nachstehenden medizinischen Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen.

5 RundumSorglos-Service (Teil E der AGB)

Gegenstand der Versicherung
Die EUROPÄISCHE erbringt durch ihre Notrufzentrale im 24Stunden-Service Beistandsleistungen in den nachstehenden Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen.

6 Reisegepäck-Versicherung (Teil F der AGB)
Selbstbehalt gemäß § 6

Versicherungssummen:
Einzelperson €2.000,–
Familie €4.000,–

Versicherte Sachen
Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Person einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.

Gegenstand der Versicherung
1. Mitgeführtes Reisegepäck
Die EUROPÄISCHE leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch a) Straftat eines Dritten;
b) Unfall eines Transportmittels;
c) Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch.
2. Aufgegebenes Reisegepäck Die EUROPÄISCHE leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungs-unternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.

7 Verspätungs-Schutz (Teil G der AGB)
Selbstbehalt gemäß § 5

Gegenstand der Versicherung
Die EUROPÄISCHE leistet Entschädigung für Kosten, die derversicherten Person durch a) Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel;
b) verspätet ausgeliefertes Reisegepäck entstehen.