Die vollständigen Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte der angehängten pdf-Datei. Der Gegenstand der angebotenen Reiseversicherung für Sie auszugsweise
auf einen Blick:
RundumSorglos-Schutz
1. Reiserücktritts-Versicherung
Erstattung der vertraglichen Stornokosten bei Rücktritt aufgrund
a. Tod;
b. schwere Unfallverletzung;
c. unerwarteter Termin zur Spende von Organen und Geweben
(Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes
d. Schwangerschaft;
e. Impfunverträglichkeit;
f. Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
g. Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse
oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden
Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist;
h. Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
i. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel;
j. konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden
Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen wird und sich der regelmäßige monatliche Brutto- Vergütungsanspruch der
versicherten Person aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % verringert;
k. Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung
unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll;
l. bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels
oder Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse.
2. Reiseabbruch-Versicherung
Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten, wenn die versicherte Person aufgrund
a. Tod;
b. schwere Unfallverletzung;
c. Schwangerschaft;
d. Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
e. Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich
oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist.
3. Reisekranken-Versicherung
Übernahme der Kosten
a. Heilbehandlungen im Ausland;
b. Kranken- und Gepäcktransporte;
c. Überführung bei Tod.
4. Medizinische Notfall-Hilfe
Die ERV erbringt durch ihre Notrufzentrale im 24Stunden-Service Beistandsleistungen in den nachstehenden medizinischen Notfällen,
die der versicherten Person während der Reise zustoßen.
5. RundumSorglos-Service
Die ERV erbringt durch ihre Notrufzentrale im 24Stunden-Service Beistandsleistungen in den nachstehenden Notfällen,
die der versicherten Person während der Reise zustoßen. Derartige Notfälle sind z.B.:
a. Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten
b. Reiseabbruch / verspätete Rückreise
c. Informationen und Sicherheitshinweise
d. Strafverfolgungsmaßnahmen
e. Psychologische Hilfestellung
6. Reisegepäck-Versicherung
Die ERV leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck
während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch
a) Straftat eines Dritten;
b) Unfall eines Transportmittels;
c) Feuer oder Elementarereignisse.