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L'TUR sucht nach den günstigsten Angeboten für Ihre Reise.
| 1. | L’TUR (L’TUR Tourismus AG, medien-centrum, 76530 Baden-Baden) vermittelt Reiseleistungen. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von L’TUR ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und L’TUR-Kunde zum anderen begründet. L’TUR selbst schuldet deshalb keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich auch nicht selbst im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen. |
| 2a) | Soweit L’TUR gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Leistungserbringers. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung. |
| b) | Soweit Flug, Mietwagen, Zug-zum-Flug-Ticket, Reiseversicherung und andere Zusatzleistungen nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, ist der Rechnungsbetrag für diese Reiseleistungen nach Zugang der Buchungsbestätigung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. |
| c) | Für den Einzug des Reisepreises für Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbuchungen wurde mit den Veranstaltern vereinbart : Beginnt die Reise innerhalb von 44 Kalendertagen, ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang von Buchungsbestätigung inklusive Sicherungsschein und Reiseunterlagen sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Gleiches gilt unabhängig von der Dauer bis zum Reisebeginn für solche Buchungen, bei denen der Reisepreis pro Vollzahler 200 EUR nicht überschreitet. Beträgt dagegen der Reisepreis pro Vollzahler mehr als 200 EUR und liegen zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 44 Kalendertage, besteht wahlweise neben der Möglichkeit einer Einmalzahlung alternativ die Möglichkeit einer Teilzahlung. Bei Entscheidung zugunsten einer Teilzahlung wird mit Zugang der Buchungsbestätigung inklusive Sicherungsschein eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, der Restreisepreis ist 30 Kalendertage vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe der Reiseunterlagen erfolgt bei Teilzahlung, sobald Anzahlung und Restreisepreis vollständig eingegangen sind. |
| d) | Voraussetzung für die Ausgabe der Reiseunterlagen wie auch für die Erbringung aller gebuchten Leistungen ist die vollständige Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages |
| e) | Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der jeweilige Reiseleistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Folgen des Rücktritts bestimmen sich bei Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbuchungen nach den Stornoregelungen in den Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter (s. dort Ziffer 7.c.) – bei allen anderen Reiseleistungen nach den jeweiligen Stornoregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers. |
| f) | Wird bei Buchung eine Bezahlung im Wege der Abbuchung von einem Konto oder im Wege der Belastung einer Kreditkarte angeboten, beinhaltet die Bekanntgabe der Bank- oder Kartendaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten Zahlbeträge. Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher oder in Ausnahmefällen (fern-)mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert. |
| g) | Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei L’TUR verursachten Zusatzaufwandes (Mahnpauschale). Eine Mahnpauschale wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich machen. |
| 3. | Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarungen) erfolgen. Für Rücktritt, Umbuchung auf Ersatzreisende oder andere nach Buchungsabschluss gewünschte Änderungen stellt L’TUR neben den Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes 25 EUR pro Änderung und betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung. Eine gesonderte Berechnung zusätzlicher 25 EUR entfällt im Falle der Stornierung einer Pauschalreise, einer Kreuzfahrt oder einer Hotelbuchung. Die für die ausgewählten Reiseleistungen geltenden Storno- und Umbuchungsbedingungen stellen wir während der Buchung zur Verfügung - für Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbuchungen zusätzlich durch nachfolgenden Abdruck der Allgemeinen Reisebedingungen Ihres Veranstalters. Gerne steht Ihnen auch unsere Service-Hotline mit ergänzenden Auskünften zur Verfügung. |
| 4. | Bei Buchung von Flugreisen bitten wir dringend, folgendes zu beachten: |
| a) | Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen, ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich - hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an. |
| b) | Bei einer Flugreise beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug. Finden Sie sich spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter ein, da ansonsten die Beförderung verweigert werden kann. Verspätetes Erscheinen gilt als „Nichterscheinen”. Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies regelmäßig auch eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften vorgegebenen Bestätigung der Flugbuchung. Eine Rückerstattung bei teilweiser oder vollständiger Nichtinanspruchnahme gebuchter Flüge ist ausgeschlossen. |
| c) | Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt regelmäßig 15 kg, für Handgepäck 5 kg (Maße: 45 cm x 35 cm x 20 cm). Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Stück Handgepäck erlaubt. Die Beförderung von Sonder-/Übergepäck |
| d) | Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls (P.I.R.) zu erfolgen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks |
| e) | Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 14 und jünger als 16 Jahren werden nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kind oder Kleinkind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei Ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. |
f) | L’TUR unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa.eu eingesehen werden. |
| 5. | Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen. |
| 6. | L’TUR erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzechtlichen Bestimmungen zu Bewerbung, Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen. Nur soweit gesetzlich zulässig werden Ihre Daten an Dritte übermittelt, z.B. Veranstalter, Fluggesellschaft, Hotel, Auftragnehmer sowie Konsumentenauskunftei, die zur Ermittlung Ihres wahrscheinlichen Zahlungsverhaltes u.a. Ihre Anschriftendaten heranzieht. Der Verwendung zur Werbung können Sie jederzeit widersprechen. |
| 7. | Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. |
| 8. | Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt. |
Nachfolgend die allgemeinen Reisebedingungen des in Ihrer Buchungsbestätigung
und Ihren
Reiseunterlagen benannten Veranstalters:
Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Reiseveranstalter veranlaßt sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Soweit Reiseteilnehmer die im Reiseprogramm enthaltenen Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche.
| a. | Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihm gebuchten Reise entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts. |
| b. | Treten bei Durchführung der Reise Mängel auf, müssen diese - auch zur Wahrung reisevertraglicher Ansprüche - ausschließlich dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung angezeigt werden. Vor einer Kündigung des Vertrages infolge eines Mangels ist dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. |
| c. | Ansprüche aufgrund mangelhafter Erbringung vertraglich geschuldeter Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden aus Reisevertrag aufgrund Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche aus Reisevertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Reiseleitung und Personal sonstiger Leistungsträger sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen den Veranstalter entgegenzunehmen oder anzuerkennen. |
| d. | Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch der Veranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. |
| e. | Der Veranstalter haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet ist (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel. |
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann nach Antritt der Reise durch den Veranstalter konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Eine Abtretung aller Ansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise - gleich aus welchem Rechtsgrund - an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ist ausgeschlossen.
Der Reisende ist grundsätzlich selbst verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.
| a. | Umbuchungen von Reisen können auschließlich durch Stornierung der ursprünglichen Reise zu den jeweils vereinbarten Stornogebühren und anschließender Neubuchung zum jeweiligen Reisepreis angeboten werden. |
| b. | Gebühren für die Einbuchung eines Ersatzreisenden (sog. Name-Change-Gebühren) auf Anfrage. |
| c. | Im Falle des Rücktritts gelten folgende Stornogebühren: Bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises, mind. jedoch 50 EUR pro betroffenem Reiseteilnehmer; Bei Stornierung bis 15 Tage vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises; Bei Stornierung bis 4 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises; Ab 3. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises. Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen – der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen. |
| d. | Der Veranstalter behält sich vor, den ausgeschriebenen und in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistungen diesem gegenüber geltend zu machen. |
Bei Buchung wird gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) informiert. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa.eu eingesehen werden.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten
die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrags als
solchem bleibt unberührt.
Stand: 19.03.2010